Datenschutz
Diese Information beschreibt den tatsächlichen Pilotbetrieb von HAUSV Gemeinschaft und HAUSV Zuhause. Sie ist eine dokumentierte Betreiber-Selbstprüfung nach den Grundsätzen der DSGVO, kein Zertifikat und keine unabhängige Rechtsberatung.
Wer entscheidet worüber?
Bei einer Hausgemeinschaft entscheidet die Eigentümergemeinschaft beziehungsweise die beauftragte Hausverwaltung über gemeinschaftliche Inhalte und Zwecke. hausv.org verantwortet den sicheren technischen Portalbetrieb, Konten und Zugriffsschutz und verarbeitet Hausinhalte weisungsgebunden, soweit dies für den konkreten Zweck vereinbart ist. Die datenschutzrechtliche Rolle wird deshalb je Zweck bestimmt und nicht pauschal aus einer Produktbezeichnung abgeleitet.
- Verantwortlicher Hausbetrieb
- Janusbergweg 123
- Betroffenes Haus
- Janusbergweg 123, 8010 Graz
- Kontakt
- hello@hausv.org
- Technischer Betrieb
- Betreiber laut Host-Konfiguration, Anschrift laut Host-Konfiguration · hello@hausv.org
Welche Daten und wofür?
- Identität, Hauszugehörigkeit, Rollen und Rechte für Anmeldung und Zugriffsschutz.
- Für eine HAUSV-Home-Reservierung werden der gewünschte Pfad, der Name des Zuhauses, die Eigentümer-E-Mail und die ausdrückliche Berechtigungsbestätigung gespeichert. In diesem Schritt werden keine Home-Assistant-Adresse und kein Zugangstoken angenommen.
- Bei der Aktivierung werden der Portalpfad, der Name des Zuhauses, der Aktivierungszeitpunkt und die hausbezogene Eigentümer-Mitgliedschaft dauerhaft gespeichert. Portal und Mitgliedschaft entstehen gemeinsam, damit kein Bereich ohne berechtigten Eigentümerzugang veröffentlicht wird.
- Bei der lokalen Connector-Kopplung speichert HAUSV abgeleitete Hashes des Einmal-Codes und Connector-Zugangs sowie Connector-Version, lokale Home-Assistant-Version, Anzahl der Entitäten und Zeitpunkt der letzten Meldung. Für spätere Änderungen der Auswahl bleibt ein auf höchstens 64 Leistung-, Energie- und Ladestandssensoren begrenzter Katalog gespeichert; nur die bestätigten Sensoren werden laufend aktualisiert. Home-Assistant-Adresse, Home-Assistant-Token und alle übrigen Gerätezustände bleiben lokal.
- Aushänge, Termine, Dokumente, Anliegen, Kommentare, Anhänge und Abstimmungen für Kommunikation und Verwaltung des Hauses.
- Anmelde- und Auditdaten für Sicherheit, Fehlerklärung und nachvollziehbare Änderungen.
- Parkplatz- und Ladedaten nur für berechtigte Personen des jeweiligen Hauses.
- Beginn und fixes Ende des kostenlosen Nutzungszeitraums bleiben als Vertrags- und Anspruchsmerkmale des Zuhauses erhalten, damit eine Neueinrichtung oder ein Eigentümerwechsel den Zeitraum nicht neu startet. Neue HAUSV-Home-Portale erhalten zwölf Monate; bestehende Pilot-Enddaten werden nicht verkürzt. Diese Angaben enthalten keine Messwerte.
Die Rechtsgrundlage wird je Zweck gewählt: objektiv notwendige Kernfunktionen auf Grundlage des angeforderten Portalvertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), Zugriffsschutz und eng begrenzte Sicherheitsnachweise auf Grundlage berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und gesetzliche Pflichten nur, wenn sie im Einzelfall tatsächlich anwendbar und dokumentiert sind (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Freiwillige Zusatzfreigaben können widerrufen werden. Nicht erforderliche Zweitnutzungen für Werbung, Training oder allgemeine Produktanalyse finden ohne eigene Rechtsgrundlage und ausdrückliche Aktivierung nicht statt. Freitext und Fotos sollen keine Gesundheitsdaten, Ausweiskopien oder andere besonders geschützte Angaben enthalten.
Quellen, Empfänger und Speicherorte
- Daten stammen von eingeladenen Personen, der Hausadministration, ausdrücklich verbundenen Home-Assistant-Instanzen und bewusst hochgeladenen Smart-Meter-Dateien.
- Angaben zur HAUSV-Home-Reservierung stammen ausschließlich von der Person, die den Pfad anfordert und ihre E-Mail über den Einmal-Link bestätigt.
- Der lokale Connector übermittelt beim ersten Verbinden einen auf höchstens 64 sichere Energiesensoren begrenzten Katalog. Nach der Bestätigung übermittelt er ausschließlich die ausgewählten Entity-IDs, Werte, Einheiten und Aktualisierungszeiten. Home-Assistant-Adresse, Zugangstoken und andere Gerätezustände werden nicht übertragen.
- Innerhalb eines Hauses sehen nur die jeweils berechtigten Rollen die für ihre Aufgabe notwendigen Bereiche. Technische Vertrauenspersonen sehen oder konfigurieren Energie nur im sichtbar erteilten Umfang und dürfen den Haus-Schalter nicht umlegen. Der Zugriff ist widerrufbar.
- Fachdaten und Identitätsdienste werden in der vom Betreiber dokumentierten Infrastruktur verarbeitet und je Haus und Rolle getrennt.
- Der öffentliche Webzugriff wird über die vom Betreiber dokumentierte Infrastruktur vermittelt und geschützt.
- Sicherungen werden verschlüsselt und gemäß der dokumentierten Betreiberkonfiguration aufbewahrt.
- Transaktionsmails werden über den vom Betreiber dokumentierten Maildienst versendet.
- Es gibt keine Werbung, keine Analyse-Skripte und keine extern geladenen Web-Schriften.
- Die festen Kartenausschnitte auf der Anmeldeseite und in der Portalnavigation nutzen OpenStreetMap-Kartenkacheln. hausv.org ruft ausschließlich die für das konfigurierte Haus benötigten Kacheln serverseitig ab und speichert sie mindestens sieben Tage zwischen; OpenStreetMap erhält dabei weder die IP-Adresse noch Anmelde- oder Kontodaten der Portalbesuchenden. In den Gebäudeeinstellungen wird eine eingegebene Hausadresse nur nach einem bewussten Klick serverseitig an den OpenStreetMap-Suchdienst Nominatim übermittelt. Erst beim bewussten Öffnen des Kartenlinks baut der Browser eine direkte Verbindung zu OpenStreetMap auf.
Aufbewahrung
- Einmalige E-Mail-Anmelde- und Reservierungslinks: 15 Minuten; OIDC-Anmeldevorgänge: 10 Minuten; alle nur einmal nutzbar.
- Unbestätigte HAUSV-Home-Reservierungen: nach 24 Stunden zur Löschung fällig und spätestens im nächsten stündlichen Bereinigungslauf entfernt. Bestätigte Reservierungen: bis zur Aktivierung des angeforderten Bereichs oder bis zum Widerruf beziehungsweise Löschverlangen. Aktivierter Portalpfad, Zuhause-Name und Eigentümer-Mitgliedschaft: bis zur Beendigung beziehungsweise Löschung des privaten Portals.
- Connector-Einmal-Codes: zehn Minuten gültig und nach erfolgreicher Nutzung verworfen. Der abgeleitete Connector-Zugang, seine Statusdaten, der begrenzte Sensorkatalog und die letzten ausgewählten Energiewerte bleiben bis zum Widerruf, zur Löschung des Energieprofils oder zur Löschung des Zuhause-Bereichs gespeichert. Ein Widerruf beendet den Zugang sofort und entfernt Status und Messwertkopie.
- Sitzungscookie: regulär höchstens 30 Tage oder bis zur Abmeldung beziehungsweise Sperre.
- Hauszugehörigkeit und Dienstleister-Zugriff: bis zum Entzug; der Zugriff endet sofort.
- Gelöschte Anhangdateien: sofort entfernt; leere Löschmarkierung nach einem Jahr.
- Geschlossene Anliegen samt Kommentaren und Anhängen: jährliche Prüfung, regulär Löschung nach 3 Jahren, sofern keine offene Gewährleistungs-, Rechts- oder Dokumentationspflicht entgegensteht.
- Beginn und fixes Ende des kostenlosen Anspruchs bleiben bis zum Ende des Anspruchs- beziehungsweise Portalverhältnisses erhalten, auch wenn das übrige Energieprofil gelöscht wird.
- Auditdaten werden nach drei Jahren zur Löschung fällig und spätestens beim nächsten sechsstündlichen Bereinigungslauf entfernt; das laufende Protokoll rotiert zusätzlich nach Größe oder Alter.
- Gelöschte Daten können bis zum Ablauf des dokumentierten betrieblichen Backup-Zyklus noch in verschlüsselten Sicherungskopien enthalten sein. Diese Kopien bleiben gesperrt und werden ausschließlich für eine kontrollierte Wiederherstellung verwendet.
Ihre Kontrolle und Rechte
Betroffene Personen können Information, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit oder Widerspruch verlangen. Eigentümer und Hausadministration können unter Energiedaten & Datenschutz ein maschinenlesbares ZIP-Paket anfordern, den gesamten Messverlauf löschen oder das Energieprofil zurücksetzen. Unabhängige Anliegen, Dokumente und Sicherheitsnachweise folgen ihren eigenen Fristen und werden dort klar getrennt ausgewiesen.
Anfragen gehen an den oben genannten Hauskontakt; technisch notwendige Unterstützung leistet hausv.org. Eine erteilte Vertrauenspersonen-Freigabe kann in der Personenverwaltung jederzeit entzogen werden. Beschwerden können an die Österreichische Datenschutzbehörde gerichtet werden.
Stand und Überprüfung
Stand: 14. August 2026. Die Selbstprüfung stützt sich auf die DSGVO, Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses zu Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern, Informationen der Österreichischen Datenschutzbehörde, § 5 ECG (RIS) und § 24 MedienG (USP). Sie ist eine interne Betreiberbewertung anhand verfügbarer Primärquellen – ausdrücklich keine externe Zertifizierung oder Rechtsberatung. Solange kein externer Auditor verfügbar ist, bleibt diese dokumentierte Selbstprüfung der Freigabeweg. Sie wird mindestens jährlich sowie bei neuen Empfängern, Datenarten, Rechtsgrundlagen, Speicherorten oder wesentlichen Produktänderungen erneut durchgeführt. Wenn sich ein hohes, nicht ausreichend gemindertes Risiko zeigt, bleibt die Funktion geschlossen und die Datenschutzbehörde wird nach Art. 36 DSGVO konsultiert.