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Datenschutz

Diese Information beschreibt den tatsächlichen Pilotbetrieb von HAUSV Gemeinschaft und HAUSV Zuhause. Sie ist eine dokumentierte Betreiber-Selbstprüfung nach den Grundsätzen der DSGVO, kein Zertifikat und keine unabhängige Rechtsberatung.

Dienstleister-Zugang: geschlossen Ohne ausdrücklich versionierte Betreiberfreigabe können keine Dienstleister eingeladen, zugeordnet oder angemeldet werden.

Wer entscheidet worüber?

Bei einer Hausgemeinschaft entscheidet die Eigentümergemeinschaft beziehungsweise die beauftragte Hausverwaltung über gemeinschaftliche Inhalte und Zwecke. hausv.org verantwortet den sicheren technischen Portalbetrieb, Konten und Zugriffsschutz und verarbeitet Inhalte der Liegenschaft weisungsgebunden, soweit dies für den konkreten Zweck vereinbart ist. Die datenschutzrechtliche Rolle wird deshalb je Zweck bestimmt und nicht pauschal aus einer Produktbezeichnung abgeleitet.

Verantwortlicher Hausbetrieb
Janusbergweg 123
Betroffene Liegenschaft
Janusbergweg 123, 8010 Graz
Kontakt
hello@hausv.org
Technischer Betrieb
Betreiber laut Host-Konfiguration, Anschrift laut Host-Konfiguration · hello@hausv.org

Welche Daten und wofür?

Die Rechtsgrundlage wird je Zweck gewählt: objektiv notwendige Kernfunktionen auf Grundlage des angeforderten Portalvertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), Zugriffsschutz und eng begrenzte Sicherheitsnachweise auf Grundlage berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und gesetzliche Pflichten nur, wenn sie im Einzelfall tatsächlich anwendbar und dokumentiert sind (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Freiwillige Zusatzfreigaben können widerrufen werden. Nicht erforderliche Zweitnutzungen für Werbung, Training oder allgemeine Produktanalyse finden ohne eigene Rechtsgrundlage und ausdrückliche Aktivierung nicht statt. Freitext und Fotos sollen keine Gesundheitsdaten, Ausweiskopien oder andere besonders geschützte Angaben enthalten.

Quellen, Empfänger und Speicherorte

Werbe-Cookies (Google Ads) – nur mit Einwilligung

Die öffentlichen Seiten dieses Hosts (Startseite, Impressum, HAUSV-Home-Einrichtung, Anmeldeseite) können den Google-Ads-Tag laden, damit erkennbar ist, ob eine Anzeige zu einer Anfrage geführt hat. Das passiert erst, nachdem Sie in der Einwilligungsleiste „Akzeptieren“ gewählt haben. Vorher wird weder ein Skript von Google geladen noch ein Cookie gesetzt, und es wird kein Signal an Google gesendet (Consent Mode v2, Basismodus).

Anbieter
Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland; Daten können an Google LLC in die USA übertragen werden (EU-US Data Privacy Framework beziehungsweise Standardvertragsklauseln).
Zweck
Messung, ob eine über eine Anzeige begonnene Anfrage auf /start abgeschlossen wurde (Conversion), und Zuordnung der Klick-ID aus der Anzeige.
Cookies und Speicher
_gcl_au, _gcl_aw, _gcl_gs und verwandte _gcl_*-Cookies sowie der Eintrag _gcl_ls im lokalen Browserspeicher, gesetzt nur auf diesem Host, bis zu 90 Tage; ein Sitzungsmerker verhindert, dass dieselbe Anfrage doppelt gezählt wird. Personalisierte Werbung bleibt ausgeschaltet (Consent Mode: ad_personalization verweigert).
Rechtsgrundlage
Ihre Einwilligung nach § 165 Abs 3 TKG 2021 und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Das Ablehnen ist genauso einfach wie das Akzeptieren; ohne Wahl bleibt alles aus.
Ihre Wahl
Das Cookie hausv_consent merkt sich Ihre Entscheidung für 6 Monate, ohne Kennung. Ein Widerruf ist jederzeit über „Privatsphäre“ in der Fußzeile möglich; dann werden die Google-Cookies und der lokale Speichereintrag dieses Hosts entfernt. Ein aktiviertes Global-Privacy-Control- oder Do-Not-Track-Signal Ihres Browsers gilt als Ablehnung und blendet die Leiste aus.

Aufbewahrung

Ihre Kontrolle und Rechte

Betroffene Personen können Information, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit oder Widerspruch verlangen. Eigentümer und Hausadministration können unter Energiedaten & Datenschutz ein maschinenlesbares ZIP-Paket anfordern, den gesamten Messverlauf löschen oder das Energieprofil zurücksetzen. Unabhängige Anliegen, Dokumente und Sicherheitsnachweise folgen ihren eigenen Fristen und werden dort klar getrennt ausgewiesen.

Anfragen gehen an den oben genannten Kontakt der Liegenschaft; technisch notwendige Unterstützung leistet hausv.org. Eine erteilte Vertrauenspersonen-Freigabe kann in der Personenverwaltung jederzeit entzogen werden. Beschwerden können an die Österreichische Datenschutzbehörde gerichtet werden.

Stand und Überprüfung

Stand: 14. August 2026. Die Selbstprüfung stützt sich auf die DSGVO, Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses zu Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern, Informationen der Österreichischen Datenschutzbehörde, § 5 ECG (RIS) und § 24 MedienG (USP). Sie ist eine interne Betreiberbewertung anhand verfügbarer Primärquellen – ausdrücklich keine externe Zertifizierung oder Rechtsberatung. Solange kein externer Auditor verfügbar ist, bleibt diese dokumentierte Selbstprüfung der Freigabeweg. Sie wird mindestens jährlich sowie bei neuen Empfängern, Datenarten, Rechtsgrundlagen, Speicherorten oder wesentlichen Produktänderungen erneut durchgeführt. Wenn sich ein hohes, nicht ausreichend gemindertes Risiko zeigt, bleibt die Funktion geschlossen und die Datenschutzbehörde wird nach Art. 36 DSGVO konsultiert.